Frakturen (allgemein)

Unfallchirurgie · Wissen für die Fachsprachprüfung

Definition

Eine Fraktur ist eine vollständige oder unvollständige **Kontinuitätsunterbrechung des Knochens**, die durch direkte oder indirekte Gewalteinwirkung entsteht.

Man unterscheidet zwischen **geschlossenen Frakturen**, bei denen die Haut intakt bleibt, und **offenen Frakturen** mit Weichteilverletzung und Verbindung zur Außenwelt. **Pathologische Frakturen** entstehen bei vorgeschädigtem Knochen durch inadäquates Trauma.

Merke: Fraktur bedeutet Knochenbruch durch Trauma oder pathologische Veränderung des Knochens.

Leitsymptome

Die klinischen Zeichen einer Fraktur werden in **sichere** und **unsichere Frakturzeichen** eingeteilt.

Sichere Zeichen beweisen die Fraktur, während unsichere Zeichen nur den Verdacht erhärten. Für die Prüfung ist diese Unterscheidung besonders wichtig.

Diagnostik

Die Diagnostik beginnt mit einer sorgfältigen Anamnese bezüglich Unfallmechanismus und Vorerkrankungen. Die klinische Untersuchung umfasst Inspektion, Palpation und Prüfung der peripheren Durchblutung, Motorik und Sensibilität.

Bildgebend ist das **Röntgen in zwei Ebenen** der Goldstandard, wobei die angrenzenden Gelenke mitabgebildet werden sollten. Bei komplexen Frakturen oder Gelenkbeteiligung kann eine **CT-Untersuchung** erforderlich sein.

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