Bipolare Störung (Manie, Hypomanie, Mischzustand)
Prüfungsfokus
In der Kenntnisprüfung werden bipolare Störungen häufig als Fallpräsentationen mit akuter Manie, Mischzustand oder bipolarer Depression präsentiert. Typische Szenarien sind: junger Patient (22 Jahre) mit Schlaflosigkeit, Grandiosität, Kaufrausch und Logorrhoe seit 10 Tagen (→ Manie F30.1, YMRS-Einschätzung, Lithium/Valproat/Quetiapin, stationäre Aufnahme); Patientin (35 Jahre) mit bekannter bipolarer Störung, aktuell depressiv, Suizidgedanken (→ bipolare Depression F31.4, Suizidalitätsalgorithmus, Quetiapin, kein Antidepressivum-Mono); Patient (45 Jahre) mit Erstmanifestation einer Manie (→ somatische Abklärung obligat: TSH, cMRT, Drogenscreening). Prüfer fragen gezielt nach dem Unterschied zwischen Manie und Hypomanie (Dauer, Funktionsverlust, Psychose), nach dem Switch-Risiko unter Antidepressiva-Monotherapie und nach der Valproat-Kontraindikation bei Frauen. Die Lithium-Toxizität (Symptome: Tremor, Diarrhoe, Dysarthrie, Krampfanfälle; Spiegel >1,5 mmol/l) ist ein klassischer Prüfungsfallstrick. Der Unterschied zwischen PsychKG (öffentlich-rechtliche Unterbringung bei akuter Gefährdung) und § 1832 BGB (ärztliche Zwangsmaßnahme im Rahmen einer bestehenden rechtlichen Betreuung) wird regelmäßig abgefragt. Suizidalität bei Mischzustand muss reflexartig mit dem 3-stufigen Algorithmus beantwortet werden: (1) aktiv erfragen, (2) Schweregrad einschätzen (Wunsch → Pläne → Vorbereitungen → Versuche), (3) Konsequenz (Krisengespräch → Pharmakotherapie → stationäre Aufnahme → ggf. PsychKG).
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