Borderline-Persönlichkeitsstörung

Psychiatrie · Persönlichkeitsstörungen · Wissen für die Kenntnisprüfung

Prüfungsfokus

In der Kenntnisprüfung wird die BPS häufig als Fallvignette präsentiert, in der eine junge Frau mit wiederholten Selbstverletzungen, instabilen Beziehungen und Suiziddrohungen vorgestellt wird. Prüfer erwarten die korrekte ICD-10-Kodierung (F60.31), die Nennung der DSM-5-Kriterien (5 von 9), die Abgrenzung von bipolarer Störung und PTBS sowie die Benennung der DBT als Erstlinientherapie. Ein häufiger Fallstrick ist die Verwechslung von BPS-typischer reaktiver Stimmungsinstabilität (Stunden) mit bipolaren Episoden (Tage bis Wochen). Suizidalität muss in der Prüfung immer aktiv angesprochen und nach dem 3-stufigen Algorithmus eingeschätzt werden: Suizidgedanken erfragen → Schwere einschätzen (Wunsch zu sterben, konkrete Pläne, Vorbereitungen, frühere Versuche) → Konsequenz ziehen (Krisengespräch, Pharmakotherapie, stationäre Aufnahme, ggf. PsychKG). Die Unterscheidung zwischen PsychKG (öffentlich-rechtliche Unterbringung bei akuter Selbst-/Fremdgefährdung, ohne Betreuung) und § 1832 BGB (ärztliche Zwangsmaßnahme im Rahmen einer bestehenden rechtlichen Betreuung) ist prüfungsrelevant. Benzodiazepine bei BPS sind kontraindiziert — dies wird häufig als Falle eingesetzt. Die Pharmakotherapie bei BPS ist ausschließlich adjuvant und off-label; keine Substanz ist für BPS zugelassen. Das SKID-II als Goldstandard der Persönlichkeitsstörungs-Diagnostik und die BSL-23 als validierter Selbstbeurteilungsbogen sollten benannt werden können.

Üben wie in der echten Prüfung

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