Demenz: Alzheimer, vaskuläre, Lewy-Body und frontotemporale Demenz
Prüfungsfokus
In der Kenntnisprüfung werden Demenz-Fälle häufig als Fallvignetten präsentiert, bei denen die Differenzierung der Demenzformen, der Ausschluss behandelbarer Ursachen und die korrekte Pharmakotherapie geprüft werden. Typische Fallstricke sind: (1) Antipsychotika bei Lewy-Body-Demenz verordnen — dies kann lebensbedrohlich sein (Neuroleptika-Überempfindlichkeit mit Rigor, Bewusstlosigkeit, Mortalität); (2) Anticholinergika (trizyklische Antidepressiva, Oxybutynin, Diphenhydramin) bei Demenz einsetzen, was die Kognition verschlechtert; (3) Delir und Demenz verwechseln — das Delir hat Bewusstseinstrübung und akuten Beginn, die Demenz nicht; (4) behandelbare Ursachen (Hypothyreose, B12-Mangel, Normaldruckhydrozephalus) nicht ausschließen; (5) Memantin bei leichter Alzheimer-Demenz einsetzen (Indikation erst ab mittelschwer, MMSE ≤19); (6) Freiheitsentziehende Maßnahmen ohne betreuungsgerichtliche Genehmigung (§ 1831 BGB) durchführen. Die Unterscheidung PsychKG (öffentlich-rechtliche Unterbringung bei akuter Selbst-/Fremdgefährdung) vs. § 1832 BGB (Zwangsmaßnahme im Rahmen der Betreuung, Genehmigung durch Betreuungsgericht) ist prüfungsrelevant. Suizidalität bei Demenz muss aktiv erfragt werden — depressive Episoden im Rahmen der Demenz sind häufig und behandelbar. Die S3-Leitlinie Demenzen (AWMF 2023) ist Grundlage für alle Therapieempfehlungen.
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