Generalisierte Angststörung und Panikstörung

Psychiatrie · Angst Zwangsstörungen · Wissen für die Kenntnisprüfung

Prüfungsfokus

In der Kenntnisprüfung werden GAS und Panikstörung häufig als Fallpräsentationen mit somatischer Fehldiagnose präsentiert: Ein 35-jähriger Patient mit rezidivierenden Herzrasen-Episoden, Schwindel und Todesangst, der bereits mehrfach die Notaufnahme aufgesucht hat, ohne kardiale Ursache. Prüfer erwarten die sofortige Nennung der somatischen Ausschlussdiagnostik (EKG, TSH, Phäochromozytom-Ausschluss) vor der psychiatrischen Diagnosestellung. Häufige Fallstricke sind: Benzodiazepin-Dauerverordnung bei Angststörung (kontraindiziert wegen Abhängigkeit), fehlende Suizidalitätserfragung bei komorbider Depression, initiale SSRI-Angstzunahme nicht antizipieren und Patienten nicht aufklären. Die Unterscheidung GAS (F41.1) versus Panikstörung (F41.0) versus Agoraphobie (F40.0) versus soziale Phobie (F40.1) ist prüfungsrelevant und erfordert das Kennen der jeweiligen ICD-10-Codes. Der GAD-7-Cut-off (≥10 mittelschwer) und die HAMA-Schwellenwerte müssen sicher benannt werden können. Die Erstlinientherapie (SSRI + KVT mit Exposition) und die Zweitlinientherapie (Pregabalin bei GAS, TZA bei Panikstörung) sind Pflichtinhalte. Rechtlich relevant: Bei akuter Suizidalität im Rahmen komorbider Depression Unterbringung nach PsychKG des jeweiligen Bundeslandes; bei einwilligungsunfähigen Patienten mit Betreuung ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1832 BGB.

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