Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS)
Prüfungsfokus
In der Kenntnisprüfung wird die PTBS häufig als Fallpräsentation mit einem Patienten nach einem definierten Trauma (Verkehrsunfall, Vergewaltigung, Kriegserlebnis, Arbeitsunfall) präsentiert, der Wochen bis Monate später mit Schlafstörungen, Albträumen, Vermeidungsverhalten und Reizbarkeit vorstellig wird. Prüfer erwarten die korrekte ICD-10-Kodierung (F43.1 mit Subtyp), die Benennung der drei Kernsymptomcluster (Intrusionen, Vermeidung, Hyperarousal), die Abgrenzung zur Anpassungsstörung (F43.2) und zur akuten Belastungsreaktion (F43.0) sowie die Kenntnis der Erstlinientherapie (TF-KVT, EMDR, Sertralin). Ein klassischer Fallstrick ist die Verwechslung von Flashbacks (ichsynton, traumabezogen, Bewusstsein erhalten) mit Halluzinationen (ichdyston, kein Traumabezug) — dies kann zur falschen Diagnose einer Schizophrenie führen. Suizidalität muss bei PTBS immer aktiv erfragt werden; das Suizidrisiko ist bei PTBS 6-fach erhöht. Benzodiazepine sind bei PTBS kontraindiziert — dies ist ein häufiger Prüfungsfallstrick. Die Komplexe PTBS (ICD-11: 6B41) wird zunehmend geprüft: Zusatzsymptome (Affektdysregulation, negatives Selbstkonzept, Beziehungsstörungen) und das phasische Therapiekonzept (Stabilisierung vor Traumakonfrontation) müssen bekannt sein. Rechtliche Fragen betreffen die Abgrenzung von PsychKG (öffentlich-rechtlich, akute Gefährdung) und § 1832 BGB (privatrechtlich, im Rahmen der Betreuung).
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