Schizoaffektive Störung und wahnhafte Störung
Prüfungsfokus
In der Kenntnisprüfung werden schizoaffektive und wahnhafte Störungen häufig als Fallvignetten präsentiert, bei denen die Abgrenzung zur Schizophrenie, zur bipolaren Störung und zu organischen Psychosen entscheidend ist. Prüfer erwarten die sichere Anwendung der ICD-10-Kriterien (F25.0/F25.1/F25.2 vs. F22.0 vs. F20.x vs. F31.x), die Kenntnis der Mindestdauern (F25: ≥2 Wochen; F22.0: ≥3 Monate) und die Fähigkeit, die somatische Ausschlussdiagnostik bei Erstpsychose vollständig zu benennen. Die Kombination von Antipsychotikum und Stimmungsstabilisator bei F25.0 sowie die Risiken der Lithium-Therapie (Intoxikation: Tremor, Diarrhoe, Dysarthrie, Krampfanfälle bei Talspiegel >1,5 mmol/l) sind Pflichtthemen. Das maligne neuroleptische Syndrom muss als psychiatrischer Notfall erkannt und von der febrilen Katatonie und dem Serotonin-Syndrom abgegrenzt werden. Suizidalität bei schizoaffektiver Störung (besonders F25.1) ist ein häufiges Prüfungsthema: Der 3-stufige Algorithmus (Erfragen → Schweregradeinschätzung → Konsequenz) muss reflexartig abrufbar sein. Die Unterscheidung zwischen PsychKG-Unterbringung (öffentlich-rechtlich, akute Selbst-/Fremdgefährdung, ohne Betreuung möglich) und § 1832 BGB (privatrechtlich, im Rahmen bestehender Betreuung) ist ein klassischer Fallstrick. Bei der wahnhaften Störung (F22.0) prüfen Kommissionen die Abgrenzung zur Schizophrenie (keine Ich-Störungen, keine prominenten Halluzinationen) und die Therapieherausforderung durch fehlende Krankheitseinsicht.
Führen Sie das Gespräch per Sprache mit einem KI-Patienten und einem KI-Prüfer – zwei Simulationen sind kostenlos.
Ganze Lerntafel öffnenKI-Simulation testenTelegram-Community