Schizophrenie (Positiv- und Negativsymptomatik)

Psychiatrie · Psychotische Störungen · Wissen für die Kenntnisprüfung

Prüfungsfokus

In der Kenntnisprüfung wird Schizophrenie regelmäßig als Fallvignette präsentiert, häufig mit einem jungen Mann (18–25 Jahre), der mit Verfolgungswahn, akustischen Halluzinationen (kommentierende Stimmen), sozialem Rückzug und Leistungsknick vorgestellt wird. Prüfer erwarten die korrekte ICD-10-Kodierung (F20.0 für paranoide Schizophrenie), die Benennung der Erstrangsymptome nach Schneider, die Unterscheidung von Positiv- und Negativsymptomatik sowie die Kenntnis der obligaten organischen Ausschlussdiagnostik. Ein klassischer Fallstrick ist die Verwechslung von Negativsymptomen (Affektverflachung, Abulie) mit einer komorbiden Depression; die CDSS (Calgary Depression Scale for Schizophrenia) ist das geeignete Instrument zur Differenzierung. Die Frage nach der Therapieresistenz und dem Einsatz von Clozapin (mit Agranulozytose-Monitoring) ist prüfungsrelevant. Das Maligne Neuroleptische Syndrom (MNS) wird häufig als Notfallszenario präsentiert: Prüfer erwarten die sofortige Nennung der Maßnahmen (Antipsychotikum absetzen, ITS, Dantrolen). Die Abgrenzung von PsychKG (öffentlich-rechtliche Unterbringung bei akuter Gefahr) und § 1832 BGB (ärztliche Zwangsmaßnahme im Rahmen einer rechtlichen Betreuung) ist ein häufiger Prüfungspunkt. Suizidalität bei Schizophrenie muss aktiv erfragt werden; Prüfer erwarten den 3-stufigen Algorithmus. Die Anti-NMDA-Rezeptor-Enzephalitis als wichtigste somatische Differentialdiagnose bei Erstmanifestation wird zunehmend geprüft.

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