Suizidalität und psychiatrische Notfallunterbringung
Prüfungsfokus
Die Kenntnisprüfung testet bei Suizidalität und psychiatrischer Notfallunterbringung vor allem das strukturierte klinische Vorgehen, die korrekte Anwendung der Rechtsgrundlagen und die Kenntnis der antisuizidalen Pharmakotherapie. Häufige Fallstricke sind: Suizidalität nicht aktiv erfragen (Prüfer erwarten proaktives Ansprechen), PsychKG und § 1832 BGB verwechseln (PsychKG = öffentlich-rechtlich, akut, kein Betreuer nötig; § 1832 BGB = zivilrechtlich, setzt bestehende Betreuung voraus), Lithium als antisuizidale Substanz nicht nennen, SSRI bei Jugendlichen ohne Suizidmonitoring verordnen und Clozapin bei Schizophrenie mit Suizidalität nicht kennen. Die EKT als lebensrettende Maßnahme bei akuter Suizidalität wird häufig unterschätzt. Prüfer fragen regelmäßig nach dem konkreten Vorgehen bei einem Patienten, der die stationäre Aufnahme verweigert: hier ist der Ablauf PsychKG-Zeugnis → Amtsgericht → richterliche Genehmigung → Unterbringung zu kennen. Die Einwilligungsfähigkeitsprüfung ist ein eigenständiger Prüfungspunkt: Kriterien (Verstehen, Abwägen, Entscheiden, Kommunizieren) müssen benannt werden können.
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