Kenntnisprüfung Berlin 2026: LAGeSo, Ablauf & Kosten
Alles zur Kenntnisprüfung in Berlin 2026: Antrag beim LAGeSo, Prüfung an der Charité, 540 € Gebühr, Wartezeiten und typische Prüfungsfälle.
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Berlin
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Sie haben außerhalb der EU Medizin studiert, der Bescheid vom LAGeSo liegt vor — und im Bescheid steht: Kenntnisprüfung. In Berlin läuft alles über das Landesamt für Gesundheit und Soziales, geprüft wird in der Regel an der Charité. Drei Versuche bundesweit. Wer dreimal scheitert, ist raus. Dieser Beitrag zeigt Ihnen den Berliner Weg ohne Umwege.
Was ist die Kenntnisprüfung in Berlin?
Die Kenntnisprüfung (KP) ist die staatliche Gleichwertigkeitsprüfung nach § 37 der Approbationsordnung für Ärzte. Sie ersetzt das deutsche Staatsexamen (M3), wenn Ihre außerhalb der EU, des EWR oder der Schweiz erworbene Ausbildung nicht ohne weiteres als gleichwertig anerkannt werden kann. Inhaltlich entspricht sie dem dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.
In Berlin ist die Aufgabenteilung klar geregelt. Approbationsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales — kurz LAGeSo, mit Sitz in der Turmstraße in Berlin-Moabit. Das LAGeSo entscheidet über Ihren Approbationsantrag, prüft die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung und meldet Sie zur Kenntnisprüfung an. Die Ärztekammer Berlin ist für die Approbation selbst nicht zuständig — sie kümmert sich nur um die Anerkennung ausländischer Facharztqualifikationen nach § 20 WBO.
Geprüft wird mündlich-praktisch. Eine Prüfungskommission aus drei Mitgliedern — Vorsitzende oder Vorsitzender plus zwei Beisitzer:innen — sitzt vor Ihnen. Sprache: ausschließlich Deutsch. Die Prüfung findet in der Regel in den klinischen Räumlichkeiten der Charité statt. Termin und Prüfer:innen werden vom LAGeSo nach dem Zufallsprinzip zugeteilt — Sie können sich Ihre Kommission nicht aussuchen.
Anmeldeverfahren Schritt für Schritt
In Berlin läuft die Anmeldung in einer klaren Reihenfolge ab. Wer zur falschen Stelle schreibt oder Schritte überspringt, verliert Wochen. Halten Sie sich an die Reihenfolge.
Schritt 1: Antrag beim LAGeSo stellen
Erste und einzige Anlaufstelle für die Approbation ist das LAGeSo. Sie stellen einen Antrag auf Erteilung der ärztlichen Approbation für Drittstaatsausbildungen. Das LAGeSo führt eine vollständige Checkliste der erforderlichen Unterlagen. Die Bearbeitung beginnt erst, wenn der Kernantrag mit den Pflichtdokumenten vorliegt. Schreiben Sie nicht zuerst an die Ärztekammer oder direkt an die Charité — beide werden Sie ausschließlich auf das LAGeSo verweisen.
Schritt 2: Unterlagen vollständig einreichen
Reichen Sie alle Dokumente als amtlich beglaubigte Kopie ein, inklusive vereidigter deutscher Übersetzungen. In der Regel erforderlich: gültiger Reisepass, Geburtsurkunde, Studiendiplom mit Fächer- und Stundenübersicht und Noten, lückenloser Lebenslauf, Berufserlaubnis aus dem Herkunftsstaat, Strafregisterauszüge aller Länder mit Aufenthalt über sechs Monate in den letzten fünf Jahren, ärztliches Attest zur gesundheitlichen Eignung, deutsches Führungszeugnis Belegart O, B1-Allgemeinsprachnachweis und C1-Fachsprachnachweis (FSP). Bei Namensänderung legen Sie zusätzlich die Heiratsurkunde bei.
Schritt 3: Gleichwertigkeitsprüfung durch das LAGeSo
Das LAGeSo bewertet, ob Ihre ausländische Ausbildung gleichwertig ist. Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, die nicht durch ärztliche Berufspraxis ausgeglichen sind, ordnet das LAGeSo die Kenntnisprüfung an. Sie haben in Berlin auch die Möglichkeit, auf die individuelle Gleichwertigkeitsprüfung zu verzichten und sich direkt zur Kenntnisprüfung anzumelden. Das spart Wartezeit auf den Bescheid und reduziert die Verwaltungsgebühren — verzichtet aber auf die Chance, dass Ihre Ausbildung doch als gleichwertig anerkannt wird. Dieser Weg ist sinnvoll, wenn die Aussicht auf Anerkennung gering ist und Sie schnell zur Prüfung wollen.
Schritt 4: Anmeldung zur Kenntnisprüfung und Gebühr
Mit dem Bescheid, dass eine Kenntnisprüfung erforderlich ist, beantragen Sie die Zulassung zur Prüfung. Das LAGeSo erhebt die Prüfungsgebühr und übernimmt die Terminplanung. Die Reihenfolge ist verbindlich: ohne Anordnung der KP keine Anmeldung, ohne bezahlte Gebühr kein Termin. Erst nach Eingang Ihrer Zahlung beginnt für Sie die Wartezeit auf einen konkreten Termin.
Schritt 5: Terminzuteilung durch das LAGeSo
Das LAGeSo teilt Termin und Prüfungskommission anonym nach dem Zufallsprinzip zu. Sie erhalten die Ladung schriftlich, regelmäßig einige Wochen vor dem Prüfungstag, mit Datum, Uhrzeit und Adresse — meist eine Klinik der Charité. Eine Wahl von Termin oder Prüfer:innen haben Sie nicht. Ihre Zusage ist verbindlich. Terminverschiebungen sind nur aus wichtigem Grund — regelmäßig ärztlich attestierte Prüfungsunfähigkeit — und mit Genehmigung des LAGeSo möglich.
Aktualisieren Sie unbedingt Ihre Berliner Meldeadresse, deutsche Telefonnummer und Emailadresse beim LAGeSo, sobald sich etwas ändert. Wer die Ladung nicht erhält, weil die Adresse veraltet ist, gilt trotzdem als geladen. Der verpasste Termin kann als Versuch gezählt werden.
Kosten und Wartezeiten
Die Gebühr für die Kenntnisprüfung in Berlin beträgt 540 Euro pro Versuch. Wer im ersten Anlauf durchfällt, zahlt für jeden Wiederholungsversuch erneut die volle Gebühr. Hinzu kommt die LAGeSo-Verwaltungsgebühr für den Approbationsantrag selbst: 430 Euro im vollen Verfahren mit Gleichwertigkeitsprüfung, 250 Euro, wenn Sie auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten und direkt in die KP gehen. Dazu Übersetzungen, Beglaubigungen, Anreise und eventuelle Vorbereitungskurse.
Realistisch sollten Sie für den gesamten Weg zur Approbation in Berlin mit Kosten zwischen 2.500 und 5.000 Euro rechnen — abhängig davon, wie viele Versuche Sie brauchen und wie umfangreich die nachzureichenden Übersetzungen sind. Wer beim ersten Versuch besteht, spart deutlich.
Bei den Wartezeiten sind in Berlin zwei Engpässe zu nennen. Erstens die Bearbeitung beim LAGeSo: Die Antragszahlen sind seit Jahren hoch, die Gleichwertigkeitsentscheidung kann ein bis eineinhalb Jahre dauern. Zweitens die Vergabe der Prüfungstermine: Nach der Zulassung zur Kenntnisprüfung vergehen meist weitere vier bis sechs Monate, bis tatsächlich geprüft wird. Das im März 2026 verabschiedete Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren im Gesundheitswesen soll diese Zeiten in den nächsten Jahren senken — spürbar im Alltag wird das vermutlich erst ab 2027.
Tipp
Wenn Sie eine bestandene FSP haben, beantragen Sie parallel die befristete Berufserlaubnis. Damit dürfen Sie als Arzt arbeiten — und sammeln genau die klinische Praxis in Berliner Kliniken, die in der KP geprüft wird. Das ist die mit Abstand wirksamste Vorbereitung.
Typische Prüfungsfälle in Berlin
Die Berliner Kenntnisprüfung verläuft in zwei Teilen: zuerst der praktische Teil mit Patientenvorstellung, danach das mündliche Prüfungsgespräch — meist 45 bis 60 Minuten. Beide Teile müssen Sie bestehen. Die Kommission bewertet die Gesamtleistung am Ende mündlich und teilt das Ergebnis am Prüfungstag mit.
Praktischer Teil: Patientenvorstellung
Sie bekommen einen echten Patienten zugewiesen — in der Regel auf einer internistischen oder chirurgischen Station der Charité. Sie führen eine vollständige Anamnese und eine fokussierte körperliche Untersuchung durch. Im Anschluss stellen Sie den Fall der Kommission strukturiert vor: Hauptdiagnose, Differentialdiagnosen, Diagnostikplan, Therapieplan und Epikrise. Die Prüfer beobachten, wie Sie mit dem Patienten umgehen — wer den Patienten überfährt oder unstrukturiert dokumentiert, fällt schon hier auf.
Mündliches Prüfungsgespräch
Im mündlichen Teil prüfen drei Kommissionsmitglieder aus Innerer Medizin und Chirurgie. Der Einstieg ist immer der Patient aus dem praktischen Teil. Danach geht es in die Breite. Ergänzend müssen Sie laut Berliner Verfahrensgrundsätzen auch Notfallmedizin, klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung beherrschen. Häufige Themenkreise:
Pneumonie und COPD-Exazerbation — CRB-65, Antibiotika-Auswahl, Beatmungsindikation
Diabetes mellitus und Komplikationen — Ketoazidose, Hypoglykämie, Stufentherapie
Rechtsfragen — Aufklärung, Schweigepflicht, Patientenverfügung, Meldepflichten nach IfSG
Was die Berliner Prüfer sehen wollen: strukturiertes klinisches Denken auf Deutsch. Der rote Faden ist wichtiger als jedes Detail. Wer Anamnese, Befund, Differentialdiagnosen, Diagnostik, Therapie und Komplikationen in einer logischen Reihenfolge abarbeitet und dabei normal mit dem Patienten spricht, besteht.
Vorbereitung: Was wirklich funktioniert
Drei bis sechs Monate konsequente Vorbereitung sind realistisch. Weniger reicht für die Breite nicht. Länger schiebt nur den Termin nach hinten — und das Wissen vom Anfang ist dann längst wieder weg.
Was sich wöchentlich auszahlt:
Drei bis fünf strukturierte Fallbesprechungen laut auf Deutsch — Anamnese, Untersuchung, Differentialdiagnosen, Therapieplan.
Mindestens 20 schriftliche Arztberichte mit korrekter deutscher Fachterminologie verfassen — Sie müssen den Patienten in der Prüfung strukturiert vorstellen.
Rechtsfragen: Aufklärung, Patientenverfügung, Schweigepflicht, IfSG-Meldepflichten — in Berlin explizit Prüfungsstoff.
Was nicht funktioniert: passives Lesen mit Marker. Die Kenntnisprüfung ist eine Performance vor drei Fachärzten. Wer den Stoff nur erkennt, aber nicht laut auf Deutsch erklären kann, scheitert unter Prüfungsstress an der Verbalisierung — nicht am Wissen.
Wir bei MedMeister haben über 200 KI-gestützte Patientensimulationen und mündliche Prüfungsszenarien entwickelt, abgestimmt auf das KP-Format der Bundesländer — inklusive Berlin mit dem typischen LAGeSo-Setup an der Charité. Sie üben Anamnese, Patientenvorstellung und Prüfungsgespräch laut auf Deutsch, bekommen sofortiges Feedback zu Struktur, Fachsprache und klinischem Denken und können jeden Fall beliebig oft wiederholen. Mehr unter medmeister.eu.
Tipp
Bilden Sie eine Lerngruppe mit zwei oder drei anderen KP-Kandidaten in Berlin. Wechseln Sie die Rollen — heute Sie als Prüfling, morgen als Prüfer. Wer selbst Fragen stellen musste, versteht, welche Antworten wirklich überzeugen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Stelle ist in Berlin für die Approbation zuständig?
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo). Es ist die Approbationsbehörde des Landes und nimmt Anträge auf Approbation und Berufserlaubnis entgegen, prüft die Gleichwertigkeit und meldet zur Kenntnisprüfung an. Die Ärztekammer Berlin ist für die Approbation selbst nicht zuständig — sie befasst sich nur mit der Anerkennung ausländischer Facharztqualifikationen.
Wie viel kostet die Kenntnisprüfung in Berlin?
Die Prüfungsgebühr beträgt 540 Euro pro Versuch. Hinzu kommt die LAGeSo-Verwaltungsgebühr für den Approbationsantrag: 430 Euro mit Gleichwertigkeitsprüfung oder 250 Euro, wenn Sie auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten und direkt in die KP gehen. Wiederholungsversuche kosten erneut die volle Prüfungsgebühr.
Wie oft kann ich die Kenntnisprüfung wiederholen?
Bundesweit gilt: zwei Wiederholungen, also insgesamt drei Versuche. Wer dreimal nicht besteht, kann in keinem Bundesland mehr zur Kenntnisprüfung antreten. Jeder Versuch ist gebührenpflichtig. Wechseln Sie zwischen den Versuchen nicht das Bundesland in der Hoffnung auf einen Neustart — die Versuche werden bundesweit gezählt.
Wo findet die Prüfung in Berlin statt?
In der Regel an einer Klinik der Charité — Universitätsmedizin Berlin. Den konkreten Standort und den Raum teilt das LAGeSo mit der Ladung mit. Eine Wahl des Prüfungsorts haben Sie nicht. Planen Sie die Anreise so, dass Sie mindestens 30 Minuten vor Beginn vor Ort sind — Verkehrslage in Berlin nicht unterschätzen.
Kann ich auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten?
Ja. Berlin ist eines der Bundesländer, in denen Sie sich ohne individuelle Gleichwertigkeitsprüfung direkt zur Kenntnisprüfung anmelden können. Das verkürzt die Wartezeit auf den Bescheid und senkt die Verwaltungsgebühr von 430 auf 250 Euro. Sie geben damit aber die Chance auf, dass Ihre Ausbildung doch als gleichwertig anerkannt und Ihnen die Prüfung erspart wird. Sinnvoll, wenn die Aussicht auf Anerkennung gering ist und Sie schnell zur Prüfung wollen.
Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Prüfung?
Realistisch: ein bis zwei Jahre. Die Bearbeitung beim LAGeSo liegt aktuell bei rund einem bis eineinhalb Jahren. Nach der Zulassung zur Kenntnisprüfung dauert es in Berlin meist noch einmal vier bis sechs Monate, bis tatsächlich ein Termin stattfindet. Wer früh und vollständig einreicht — und im Zweifel auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet — kürzt die Wartezeit deutlich ab.
Brauche ich zuerst die FSP, bevor ich die KP machen kann?
Praktisch ja. Der Sprachnachweis auf C1-Niveau über die Fachsprachprüfung ist ohnehin Voraussetzung für die Approbation und damit für die Kenntnisprüfung. Außerdem brauchen Sie die bestandene FSP, um eine befristete Berufserlaubnis und damit Klinikpraxis zu bekommen — genau die hilft Ihnen in der KP enorm. Die FSP nimmt in Berlin die Ärztekammer Berlin ab; die KP organisiert das LAGeSo.
Bereit für die Kenntnisprüfung in Berlin?
Jeder Monat ohne Approbation ist verschenktes Gehalt und verschenkte klinische Erfahrung. Der Engpass auf dem Weg zur Approbation in Berlin ist selten das LAGeSo — der Engpass ist Ihre Vorbereitung. Wer drei Monate vor dem Prüfungstermin täglich laut auf Deutsch übt, in realistischen Simulationen, mit Feedback zu Struktur und Fachsprache, besteht im ersten Anlauf. Starten Sie heute mit dem ersten Fall.